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Fragen und Antworten

FAQ

Wer erhält eine Förderung?

Maßgeblich für die Mittelvergabe ist die tatsächliche Bedürftigkeit. Über die eingereichten Anträge entscheidet anschließend ein Vergabe-Gremium nach eigenem Ermessen auf Grundlage der Förderbedingungen und auf Basis der zur Verfügung stehenden Mittel. 

Ist man antragsberechtigt, auch wenn man ALG II (HARTZ 4) erhält?

Ja, der Erhalt von ALG II (HARTZ 4) oder staatlichen Corona-Hilfen schließt eine Antragstellung im Rahmen des Nothilfeprojekts #hierspieltdiemusik nicht aus. Der/Die Antragsteller:in ist jedoch selbst dafür verantwortlich, die Gelder zu versteuern oder zu prüfen, inwiefern weitere Fördergelder in Anspruch genommen werden dürfen.

Ist die Förderung steuerfrei?

Der/Die Antragsteller:in ist selbst dafür verantwortlich, die Gelder zu versteuern.

Wie läuft der Auswahlprozess?

Maßgeblich für die Mittelvergabe ist, dass eine tatsächliche Bedürftigkeit vorliegt. Über die eingereichten Anträge entscheidet anschließend ein Vergabe-Gremium, nach eigenem Ermessen und nach Maßgabe der aufgestellten Richtlinien zur Unterstützung und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.

Wie hoch ist die Unterstützung?

Je Antragsteller:in können im Rahmen der Förderung 1.000 EUR gewährt werden. 

Wann und wie werde ich darüber informiert, ob ich eine Förderung erhalte?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Anträge auf Vollständigkeit geprüft und im Vergabe-Gremium entschieden. Im Anschluss daran werden die Antragsteller:innen per Mail über die Entscheidung informiert und die Mittel durch die VBKI gGmbH ausgezahlt. 

Muss die Förderung zurückbezahlt werden?

Nein, die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, es sei denn, der/die Empfänger:in erfüllt die Teilnahme- und Förderbedingungen nicht oder macht z.B. im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben.

Werde ich informiert, wenn ich keine Förderung erhalte?

Ja, wir informieren alle Antragsteller:innen, auch wenn sie keine Förderung erhalten. Wir bitten daher, von einer individuellen Nachfrage abzusehen.

Was passiert mit meinen Antragsunterlagen?

Die Daten und Antragsunterlagen werden durch die VBKI gGmbH sowie dem Vergabe-Gremium gesichtet und automatisch nach 12 Monaten gelöscht.

Muss ein Video eingereicht werden?

Nein, das Einreichen eines Videos ist keine Antragsvoraussetzung, sondern beruht auf Freiwilligkeit. Die Projektinitiatoren wollen die Videos nutzen, um in der Öffentlichkeit auf unkonventionelle Weise auf die schwierige Lage von Berlins Musikerinnen und Musikern aufmerksam zu machen. Die Videos sollen auf unterschiedlichen digitalen Plattformen gezeigt werden. Geplant ist auch ein Zusammenschnitt der Videos

 

Was soll in dem Video gezeigt werden?

Wie hat die Corona-Pandemie euren Alltag als Künstlerinnen und Künstler beeinflusst? Wir laden Berliner Musiker:innen ein, in einem maximal 50-sekündigen Video ihre musikalische Antwort auf diese Frage zu formulieren. Erzählen, singen, komponieren, rappen oder dichten – der künstlerischen Interpretation der Ausgangsfrage sind keine Grenzen gesetzt.

 

Wohin kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?

Wenn deine Fragen mit den FAQs bisher nicht beantwortet werden konnten, dann schreibe uns gerne eine Mail an hallo@hierspieltdiemusik.berlin. Wir antworten dir so schnell wie möglich!