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Antrags- und Förderbedingungen

Die VBKI (Verein Berliner Kaufleute Und Industrieller) gGmbH (im Folgenden „VBKI“) fördert im Rahmen des Nothilfeprojekts „#hierspieltdiemusik“ professionelle Musiker:innen, die in Folge der Corona Pandemie ihre künstlerische Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt ausüben können und daher in finanzielle Notlage geraten sind (im Folgenden „Förderung“).  

Die Antragsstellung und Teilnahme an dem Vergabeverfahren für die Förderung ist für die der/die Antragsteller:in kostenlos und richtet sich nach diesen Antrags- und Förderbedingungen.

I. Antrags- und Förderberechtigung


Die Förderung richtet sich an Musikschaffende (Solokünstler:innen, Mitglieder von Künstler:innenensembles/Bands) aller Musikrichtungen, auch im Kinder- und Jugendbereich d.h.

  • Sänger:innen, auch Background Sänger:innen;
  • Sprechgesangskünstler:innen 
  • Beatboxer:innen 
  • Dirigent:innen;
  • Instrumentalist:innen;
  • Tour- und/oder Studio-Musiker:innen;
  • DJs
    Im Folgenden gemeinsam als Musiker:innen bezeichnet.

Antrags- und förderberechtigt sind nur Musiker:innen, die ihren Erstwohnsitz in Berlin haben und deren Finanzierung ihrer Lebenshaltung in Folge der Pandemie erheblich eingeschränkt wurde.

Die Förderung richtet sich an professionelle Musiker:innen, deren künstlerische Tätigkeit nach Art und Umfang erwerbswirtschaftlich ist. Die künstlerische Tätigkeit muss in den letzten drei Jahren auf freiberuflicher Basis ausgeübt worden sein.

II. Förderung
Die Förderung wird als Beitrag zum Lebensunterhalt als Einmalzahlung gewährt und ist nicht zweckgebunden. Je Musiker:in können im Rahmen der Förderung und je nach Förderbedarf 1.000 EUR gewährt werden. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn zusätzlich andere Leistungen wie z. B. ALG II (HARTZ 4) bezogen werden.

Die Förderung muss nicht zurückgezahlt werden, es sei denn, der/die Musiker:in erfüllt die Teilnahme- und Förderbedingungen nicht oder macht z.B. im Rahmen der Teilnahme falsche Angaben (siehe hierzu IV.).

III. Antragsstellung
Antragsform und Pflichtangaben

Der/Die Antragsteller:in der Förderung muss diese Antrags- und Förderbedingungen ausdrücklich bestätigen. VBKI widerspricht der Geltung von abweichenden und/oder ergänzenden Vertragsbedingungen.

Der/Die Antragsteller:in muss das Antragsformular/die Registrierung auf der Webseite www.hierspieltdiemusik.berlin vollständig und richtig ausfüllen und elektronisch übermitteln. Es können nur Bewerbungen über das elektronische Antragsformular/die Registrierung auf der Webseite angenommen werden. Bewerbungen, die z.B. per Post eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Die Angaben im Antragsformular/Registrierung, die mit einem roten Sternchen versehen sind, sind Pflichtangaben. Werden keine, unvollständige oder unrichtige Angaben getätigt, ist der Antrag ungültig und wird nicht berücksichtigt. Der/Die Antragsteller:in sichert zu, sämtliche Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen. VBKI darf jederzeit Nachweise für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben verlangen.

Es werden nur Nachweise akzeptiert, die als elektronische Datei im Antrags-/Registrierungsprozess über einen Link hochgeladen werden können. Es ist nicht möglich, Nachweise alternativ, z.B. per E-Mail oder per Post, einzureichen. VBKI darf jederzeit und ohne Angabe von Gründen die Vorlage der Originaldokumente oder beglaubigte Abschriften der eingereichten Nachweise verlangen.

Je Musiker:in darf nur ein Antrag/Registrierung gestellt werden.

Band/Künstler:innenensembles sind als solches nicht antrags- und förderberechtigt. Je Band/Künstler:innenensembles dürfen aber individuelle Anträge durch ihre einzelnen Mitglieder gestellt werden.

Nachweise und Erläuterungen

Nachweise
Der/Die Antragsteller:in muss VBKI die Erfüllung der Antrags- und Förderbedingungen erläutern, bestätigen und durch geeignete Dokumente nachweisen:

Der/Die Antragsteller:in hat das 18. Lebensjahr vollendet

  • Der/Die Antragsteller:in versichert, seinen/ihren Erstwohnsitz in Berlin zu haben
    Nachweis: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Kopie einer Meldebestätigung
  • Der/Die Antragsteller:in ist als professionelle Musiker:in tätig
    Nachweis: Bestätigung der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse
    oder eine aktuelle Bestätigung der GEMA/GVL Mitgliedschaft
    oder eine Bestätigung des Steuerberaters
    oder eine Bestätigung des Finanzamts
  • Wenn vorhanden, Vorlage geeigneter aktueller Nachweise über die Hilfsbedürftigkeit
    Nachweis: Hartz 4 Bescheid
    oder Bescheid über Grundsicherung
    oder Bescheid über Wohngeld oder Kinderzuschlag
  • Wenn vorhanden Links zu Webseite, Social Media, YouTube, Spotify o.ä.

Erläuterungen
Der/Die Antragsteller:in ist aufgrund der Corona-Pandemie bzw. der Schutzbeschränkungen in seinen/ihren finanziellen Mitteln für seinen/ihren Lebensunterhalt stark beeinträchtigt:

  • Beschreibung der pandemiebedingten finanziellen/wirtschaftlicher Notlage
  • Anzahl mitzuversorgender Personen im gleichen Haushalt
  • Beschreibung der familiären Situation (z.B. verheiratet, als Paar zusammenlebend, Anzahl Kinder)
  • Erläuterung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit, unter Angabe der durchschnittlichen Netto-Monatseinnahmen aus künstlerischer Tätigkeit im Jahr 2019 und der durchschnittlichen Netto-Monatseinnahmen aus künstlerischer Tätigkeit in den Corona-Jahren 2020 und 2021
  • Bestätigung über keine weiteren Einkünfte und Gewinne zu verfügen. Beispielsweise aus:
    Vermietung und Verpachtung
    Kapitalerträgen
    Land- und Forstwirtschaft
    Anderer als einer künstlerischen Selbstständigkeit

IV. Ausschluss/Rückgewähr
VBKI kann den/die Antragsteller:in vom Antragsverfahren ausschließen und gewährte Förderungen zurück verlangen, wenn der/die Antragsteller:in:

  • falsche/unvollständige Angaben tätigt
  • gefälschte oder veraltete Nachweise einreicht, die nicht den aktuellen Status wiedergeben
  • auf Nachfrage nicht binnen der gesetzten Frist Originaldokumente nachreicht
  • Mehrfachanträge für die Förderung stellt
  • diskriminierende, rassistische, sexistische, gewaltverherrlichende, verleumderische, rechts- oder linksextremistische Inhalte verbreitet und/oder öffentliche Aussagegen tätigt oder öffentlich zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen oder die demokratische Grundordnung anfeindet

V. Bewerbungsfrist
Die Antragstellung/Registrierung ist nur innerhalb der Bewerbungsfrist möglich. Die Bewerbungsfrist wird auf der Website www.hierspieltdiemusik.berlin veröffentlicht. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehende Anträge werden bei der Auswahl nicht berücksichtigt. VBKI kann die Bewerbungsfrist verlängern.

VI. Vergabeverfahren
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Anträge durch VBKI auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Bei Bedarf kann VBKI ergänzende Angaben, Nachweise und/oder die Vorlage von Originaldokumenten anfordern und setzt hierfür eine Frist.

Die Auswahl der Förderempfänger:innen und die Festsetzung der Förderhöhe erfolgt durch ein Vergabe-Gremium. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar oder gerichtlich überprüfbar. Der Rechtsweg ist insoweit ausgeschlossen. Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen/Zuschlägen, noch besteht ein Rechtsanspruch der/die Antragsteller:in auf finanzielle Förderung.

Der/Die Empfänger:in der Förderung ist für die korrekte Versteuerung des Förderbetrages selbst verantwortlich.

VII. Kosten
VKBI erstattet keine Kosten für den Antrag bzw. die Einholung der erforderlichen Nachweise.

VIII. Änderung der Vergabebestimmungen/Beendigung der Vergabe
VBKI kann diese Vergabebestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern und oder die Vergabe der Förderung absagen. VBKI wird die den/die Antragsteller:in in geeigneter Form hiervon unterrichten.

IX. Anwendbares Recht
Die Teilnahme und Gewährung der Förderung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.